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AGB
ALLGEMEINE AUSBILDUNGS-UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(nach Vorgabe des DHV im DAeC)

1. Die Teilnahme an einer Flugausbildung/Flugveranstaltung der OFS Paragliding GmbH/Ostallgäuer Fliegerschule (staatl.zugelassene Luftfahrerschule) steht jedermann frei und erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Der Teilnehmer versichert, den Anforderungen des Flugsports physisch und psychisch gewachsen zu sein und nicht an Erkrankungen oder Gebrechen zu leiden, die sich durch das Fliegen und seine typischen Belastungen und Risiken verstärken könnten.

2. Die Anmeldung wird verbindlich mit dem Eingang der Anzahlung und der entsprechenden Bestätigung der Luftfahrerschule. Das Zahlungsziel für den Restbetrag ist im Hinblick auf eine ordungsgemäße Abwicklung unbedingt einzuhalten (siehe Abs.7).

3. Die Vorschriften der Luftfahrerschule sowie von Behörden und Verbänden werden ohne Einschränkung anerkannt. Insbesondere anerkennt der Teilnehmer die jeweiligen Ausbildungsrichtlinien, die Maßnahmen für die Sicherheit sowie die notwendigen Anweisungen der Luftfahrerschule bzw. des Ausbildungspersonals, die auch zeitweise ergehen können. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich über die Vorschriften und Bestimmungen ggf. selbst zu informieren und seine Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem aktuellen Stand zu halten.

4. Bei Versäumnis von Ausbildungsabschnitten, Unterbrechung oder Abbruch der Ausbildung aus welchem Grund auch immer scheidet der Teilnehmer grundsätzlich aus Sicherheitsgründen aus dem laufenden Kurs aus und kann innerhalb von 6 Monaten in Abstimmung mit der Luftfahrerschule in einem folgenden Kurs die Ausbildung fortsetzen. Ein Rückerstattungsanspruch von Kursgebühren entsteht dadurch nicht.

5. Bei Ausbildungsunterbrechungen von mehr als 6 Monaten ist aus Gründen der Flugsicherheit eine Fortsetzung der Ausbildung im unterbrochenen Ausbildungsabschnitt nicht mehr möglich. Ein Rückerstattungsanspruch von Kursgebühren besteht nicht. Die Ausbildung bzw. der entspr. Ausbildungsabschnitt ist vollständig zu wiederholen und neu zu belegen.

6. Bei Nichtbeachtung von Anweisungen des Ausbildungspersonals kann der Flugschüler von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden. Ein Rückerstattungsanspruch von Kursgebühren ist damit verwirkt.

7. Die Kursgebühren regeln sich entsprechend der jeweils gültigen Preisliste der Luftfahrerschule und sind jeweils spätestens 6 Wochen vor Beginn der Ausbildung fällig. Prüfungsgebühren zu Luftfahrerschein-Prüfungen des Verbandes sind nicht in den Kursgebühren enthalten. Verbandsprüfungen zu den Luftfahrerscheinen sind nicht Bestandteil der Kurse, werden aber durch die Luftfahrerschule organisiert.

8. Bei Benutzung von schuleigenen Flugausrüstungen ist der Teilnehmer entsprechend des LuftVG über die Luftfahrerschule haftpflichtversichert. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die er fahrlässig am Ausbildungsgerät/Leihgerät/Probefluggerät verursacht. Dies gilt auch in Fällen, bei denen eine offizielle Ausbildung nicht stattfindet. Der evtl. Verlust der Flugausrüstung bzw. von Zubehör ist in jedem Falle vom Teilnehmer zu ersetzen.

9. Bei Verwendung einer eigenen Flugausrüstung, die nicht bei der ausbildenden Luftfahrerschule erworben wurde oder wird, ist aus Sicherheitsgründen die Eignung für Ausbildungszwecke nachzuweisen. Die Luftfahrerschule kann eine komplette Sicherheits- und Flugtüchtigkeitsprüfung auf Kosten des Teilnehmers durchführen bzw. bei einer autorisierten Stelle durchführen lassen. Der Einsatz ist vom Schulungsleiter ausdrücklich zu genehmigen. Musterzulassung, Musterprüfschein bzw. Nachprüfprotokoll, Prüfplakette bzw. Nachprüfstempel sowie Flughaftpflicht-Versicherungsnachweis sind vor Ausbildungsbeginn vorzulegen. Die jeweiligen Kursgebühren erhöhen sich um eine pauschale Ausgleichszahlung in Höhe der aktuellen Kosten für Leihausrüstung.

10. Die Luftfahrerschule, ihre Gesellschafter sowie ihr Personal haften für evtl. Schäden nur soweit, als eine Versicherung ohne bei vorgenannten Rückgriff zu nehmen für den Schaden aufkommt. Jegliche darüber hinausgehende Haftung ist für Schäden des Teilnehmers ausgeschlossen und wird für Schäden Dritter vom Teilnehmer übernommen, unabhängig von Ursachen und Art des schädigenden Ereignisses. Eine Gewähr für einen subjektiv vorgestellten Kurs- bzw. Veranstaltungserfolg kann nicht übernommen werden. 

11. Bei Rücktritt des Teilnehmers ohne Ersatzbelegung bis 60 Tage vor Ausbildungsbeginn verfällt der Anzahlungsbetrag. Bei späterem Rücktritt ohne Ersatzbelegung oder Nichterscheinen zum Ausbildungsbeginn ist die volle Kursgebühr fällig. Wird vom Teilnehmer eine Umbuchung des Kurstermins aus wichtigem Grunde gewünscht, ist die Luftfahrerschule bemüht, diesem Wunsch im Rahmen der Möglichkeiten Rechnung zu tragen. Sie ist berechtigt, ein pauschales Umbuchungsentgelt von Euro 50.- zu berechnen. Rücktritts- und Umbuchungsbegehren bedürfen der Schriftform. Der Abschluss einer Reisekosten-Rücktrittsversicherung wird angeraten.

12. Die Luftfahrerschule kann in folgenden Fällen den Kursbeginn verlegen oder den Kursort wechseln:

a) Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen oder sonstigen wichtigen organisatorischen Gründen.

b) Bei unvorhersehbarem Ausfall von Ausbildern, falls kein gleichwertiger Ersatz gefunden werden kann.

In den Fällen a) oder b) verpflichtet sich die Luftfahrerschule, den Teilnehmer unverzüglich in Kenntnis zu setzen und einen Ersatztermin zu benennen. Eine evtl. notwendige Zusammenarbeit mit befreundeten Luftfahrerschulen des Verbandes gilt im Hinblick auf eine termingerechte Durchführung des jeweiligen Kurses in diesem Zusammenhang vom Teilnehmer als ausdrücklich akzeptiert. Ein Rückerstattungsanspruch von Kursgebühren sowie weitere Ansprüche entstehen dadurch nicht.

c) Bei widrigen Witterungsverhältnissen gilt ein Wechsel des Kursortes im Hinblick auf eine termingerechte Durchführung des jeweiligen Kurses vom Teilnehmer als ausdrücklich akzeptiert. Ein Rückerstattungsanspruch von Kursgebühren sowie weitere Ansprüche sind hieraus nicht abzuleiten.

13. Beim Kauf von Flugausrüstungen und Zubehör ist ein Umtausch ausgeschlossen. Gleitschirme sind grundsätzlich eingeflogen, Zubehör auf seine Funktion überprüft. Eine Minderung des Kaufpreises kann aufgrund des Einfliegens bzw. der Überprüfungen nicht geltend gemacht werden. Im übrigen gelten die Allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen.

14. Für die technische Sicherheit von Flugausrüstungen haftet ausschließlich der Hersteller. Ein Rückgriff auf die Luftfahrerschule bzw. Fachhändler ist nicht möglich. Für den ordnungsgemäßen Einsatz ist der Käufer selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Verwendung von Zubehörartikeln, Funkgeräten und Signalmitteln.

15.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen zur Folge.

16.  Gerichtsstand für beide Teile ist Marktoberdorf/AG Kaufbeuren. 

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